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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Firma Inkognito arbeitet ausschließlich aufgrund der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der schriftliche Auftrag kann postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind erst dann wirksam, wenn sie von Inkognito schriftlich bestätigt worden sind. Durch die Auftragserteilung bestätigt der Vertragspartner von Inkognito, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen und zu akzeptieren. Die Angebote der Agentur sind unverbindlich, Fixpreis-Angebote verlieren nach 1 Monat ihre Gültigkeit.

2. Preise

Die Anbotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. 
Alle Preise gelten in Euro oder der jeweils angegebenen Währung. Sie verstehen sich rein netto, ohne Mehrwertsteuer, ohne Skonto, Abzüge jeder Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. 
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die zu einem späteren Zeitpunkt auf Verlangen des Kunden zusätzlich erbracht werden, werden mit einem Organisationsaufschlag von 15% weiter verrechnet.

3. Zahlungsbedingungen

Falls im Angebot nicht anders lautend geregelt sind die Rechnungen von Inkognito prompt ohne Abzüge zu bezahlen. Inkognito ist berechtigt im Einzelfall Akontozahlungen auszuhandeln. Im Verzugsfalle sind 7,5 % pa an Verzugszinsen als vereinbart. 

4. Vertretungsmacht

Sofern Inkognito mit dem Vertragspartner nichts anderes vereinbart, handelt Inkognito gegenüber Dritten als Stellvertreter des Vertragspartners, so dass stets ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten entsteht.

5. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien nehmen sich, alle Informationen, welche sich auf den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners beziehen, und ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich sind oder zur Kenntnis kommen, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie entsprechende eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Dauer eines Einzelauftrages sowie während 3 Jahren danach.

6. Schutzrechte

Sämtliche Rechte an erstellten Fragebögen, Erhebungsdesigns, Ergebnisauswertungen, Datenanalysen und Ergebnispräsentationen stehen inkognito zu. Ideen, Konzepte und Präsentationen von Inkognito dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch Inkognito von Vertragspartnern verwendet werden. Nach Beendigung des Projektes kann das geistige Eigentum nur mit schriftlicher Zustimmung von Inkognito und gegen Leistung einer Entschädigung auf den Vertragspartner übertragen werden. Die Höhe der Entschädigung wird einzeln ausgehandelt. Bei der widerrechtlichen Nutzung des geistigen Eigentums bleibt die Geltendmachung über den hinausgehenden Schadenersatz vorbehalten.

7. Vertragserfüllung

Erfüllungsort ist der Firmenstandort von Inkognito. 
Mitarbeiter;innen von Inkognito, die durch Krankheit, Quarantäne oder Unfall an der Erbringung des Auftrages verhindert sind, werden von Inkognito ersetzt, eine Haftung wird nicht übernommen. Angaben über Termine und Dauer eines Einzelauftrages stellen Richtwerte dar und können im Einzelfall abgeändert werden. Inkognito wird den Kunden darüber in Kenntnis setzen.

8. Beanstandungen/Gewährleistungsansprüche

Beanstandungen von Vertragspartnern gegenüber Inkognito sind sofort, jedoch verzögert von 5 Werktagen nach Leistungserbringung einzubringen.

9. Haftung

Für direkte Schäden haftet Inkognito, wenn sie diese vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung. Jede Haftung von Inkognito oder ihrer Erfüllungsgehilfen für weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen. 
Werden Einzelaufträge gleich welcher Art zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erbracht, so ist Inkognito berechtigt und verpflichtet die Erbringung dieser Einzelaufträge innerhalb angemessener Zeit nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, so ist der Vertragspartner zur Wandlung oder Minderung berechtigt.Weitergehende Rechte und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10. Fakturierung

Die Fakturierung erfolgt bei Ermangelung einer Absprache monatlich

11. Kündigung/Stornierung

Im Falle einer Kündigung eines beauftragten Projekts durch den Vertragspartner ist Inkognito berechtigt zur Deckung ihres Aufwands folgende Stornokosten in Rechnung zu stellen: 

Sämtliche Setup-Kosten rund um die Konzeption und Erstellung des Erhebungsdesigns insbesondere des Fragebogens, bzw. der Fragebögen und der Projektimplementierung in der Online-Reporting-Applikation, sofern bereits durchgeführt.

Einen Teil der stornierten Tests:
Stornierung bis 2 Wochen vor dem Start der Tests: 15 % der Kosten der stornierten Tests,
Stornierung bis 1 Woche vor dem Start der Tests: 25 % der Kosten der stornierten Tests,
Stornierung bis 2 Tage vor dem Start der Tests: 35 % der Kosten der stornierten Tests,
Stornierung 1 Tag vor dem Start der Tests, bzw. nach dem Start der Tests: 50 % der stornierten Tests

12. Sonstige Bestimmungen

Sollte ein oder mehrere Artikel dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt und bewahren ihre Gültigkeit auf. Die nicht gültige Klausel ist durch Eine solche zu ersetzen, sterben dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt. Inkognito ist berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf 
Dritte zu übertragen. 
Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrages bzw. diese AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sowie Seiten Inkognito der Unterschrift Mindestens eines/einer Agenturleiters:in. Eine solche Zustimmung gilt jedoch nur für den Einzelauftrag und nicht für entsprechende frühere oder zukünftige Leistungen.

13. Aufbewahrung von Unterlagen

Die von Inkognito beim Kunden hinterlegten Präsentationsunterlagen etc. sind auf Verlangen von Inkognito zu retournieren.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz von Inkognito. 
Über das Vertragsverhältnis entscheidet österreichisches Recht.